Wenn Sie mit einem Rezept für eine Einlage, einen Kompressionsstrumpf oder einen Orthopädischen Maßschuh zum Orthopädie-Schuhtechniker kommen, kann dieser zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung einen sogenannten Wirtschaftlichkeitsaufschlag verlangen.
Wir verzichten auf diesen Wirtschaftlichkeitsaufschlag, weil uns Fairness und Vertrauen wichtig sind.
Bei uns zahlen Sie
5 höchstens jedoch 10 Euro gesetzliche Zuzahlung
auf Ihr Rezept.
Bei Rezeptbefreiung zahlen Sie natürlich gar nichts.